Hauptschule
Allgemeine Informationen
Die Hauptschule umfasst die Schuljahrgänge 5 bis 9, an ihr kann eine 10. Klasse eingerichtet werden. Der Besuch einer 10. Klasse an der Hauptschule ist freiwillig.
Die Hauptschule vermittelt ihren Schülerinnen und Schülern eine grundlegende Allgemeinbildung, die eine gründliche Vorbereitung auf einen berufsbezogenen Bildungsweg einschließt. Die Hauptschule stimmt ihre Lehr- und Lernmethoden und ihre Anforderungen auf das Leistungsvermögen und auf die Interessen der Schülerinnen und Schüler ab und richtet diese an lebensnahen Sachverhalten und den Anforderungen einer Berufstätigkeit aus. Sie befähigt ihre Schülerinnen und Schüler, eine begründete Berufswahlentscheidung zu treffen. Hierzu arbeitet die Hauptschule eng mit den berufsbildenden Schulen und den Betrieben der Region zusammen.
Die Hauptschule fördert Kernkompetenzen, die für eine sinnvolle, eigenverantwortlich gestaltete Lebensführung in persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht sowie für eine aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben notwendig sind.
Englisch wird als erste Fremdsprache unterrichtet. Vom 9. Schuljahrgang an werden in den Fächern Englisch und Mathematik Fachleistungskurse in zwei Kursstufen (A und B) eingerichtet.
Einen besonderen Schwerpunkt stellt die Stärkung der beruflichen Orientierung dar. Maßnahmen zur beruflichen Orientierung sind Betriebs- und Praxistage, Schülerbetriebspraktika, Erkundungen, berufspraktische Projekte, praxisorientierte Lernphasen innerhalb des Fachunterrichts und andere Lernangebote, die der Sicherung der Ausbildungsfähigkeit in einem umfassenden Sinne dienen. Die Maßnahmen zur beruflichen Orientierung umfassen in den Schuljahrgängen 8 und 9 mindestens 60 und höchstens 80 Tage.
Am Ende des 9. Schuljahrgangs kann an der Hauptschule der Hauptschulabschluss erworben werden.
Am Ende des 10. Schuljahrgangs können folgende Abschlüsse erworben werden:
- Erweiterter Sekundarabschluss I, der u. a. zum Eintritt in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe (10. Schuljahrgang) oder zum Besuch eines Fachgymnasiums berechtigt
- Sekundarabschluss I - Realschulabschluss
- Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss
In der Gemeinde Hattorf am Harz gibt es für die Schüler der 4 Mitgliedsgemeinden eine Haupt- und Realschule (HRS), für die der Landkreis Osterode am Harz zuständig ist. Nähere Angaben finden sie auf der Homepage der HRS Hattorf am Harz.
Die Zuständigkeit liegt bei der Hauptschule.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.