Gewerbesteuererklärung
Allgemeine Informationen
Gewerbesteuererklärungen sind bei der zuständigen Stelle einzureichen. Die zuständige Stelle setzt auf der Grundlage der eingereichten Gewerbesteuererklärung einen Gewerbesteuermessbetrag fest, der durch Bescheid dem Steuerpflichtigen bekannt gegeben wird. Dieser Gewerbesteuermessbescheid ist der Grundlagenbescheid für die Festsetzung der Gewerbesteuer und der Gewerbesteuervorauszahlungen.
Die Steuerverwaltungen des Bundes und der Länder haben ein Verfahren zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungsdaten (ELSTER) an die zuständige Stelle entwickelt.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Finanzamt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Was sollte ich noch wissen?
Informationen zum Thema "Gewerbesteuer" auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums
Ansprechpartner
Fachbereich IFrau Jäckle
Raum 104, 1. Etage
Otto-Escher-Str. 12
37197 Hattorf am Harz
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