Gewerbesteuer
Allgemeine Informationen
Der Gewerbesteuermessbescheid des Finanzamts ist der Grundlagenbescheid für die Festsetzung der Gewerbesteuer und der Gewerbesteuervorauszahlungen durch die zuständige Stelle. Die Gewerbesteuer errechnet sich aus der Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrages mit dem Hebesatz, der von der hebeberechtigten zuständigen Stelle.
Gewerbesteuer-Hebesätze | |
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Hattorf am Harz |
380 v. H. |
Elbingerode |
405 v. H. |
Hörden am Harz |
360 v. H. |
Wulften am Harz |
365 v. H. |
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die zur Erstellung der Gewerbesteuererklärung notwendigen Papierformulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder auf den Internetseiten der Oberfinanzdirektion Niedersachsen.
Ansprechpartner
Fachbereich IFrau Jäckle
Raum 104, 1. Etage
Otto-Escher-Str. 12
37197 Hattorf am Harz
(05584 ) 20922