Geburtsbeurkundung
Allgemeine Informationen
Für die Beurkundung von Geburten ist immer das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk ein Kind geboren ist. Die Geburt eines Kindes ist dem zuständigen Standesbeamten innerhalb einer Woche anzuzeigen. Die Anzeige kann mündlich von den sorgeberechtigten Elternteilen oder schriftlich von Krankenhäusern und sonstigen Geburtshilfeeinrichtungen erfolgen.
1. Urkunde |
10,00 € |
Jede weitere Urkunde, die mit der Erstschrift erstellt wird, kostet |
5,00 €
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Ansprechpartner
Fachbereich IIFrau Brakel
Raum E05
Otto-Escher-Str. 12
37197 Hattorf am Harz
(05584 ) 20917