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Gaststättengesetze


Allgemeine Informationen

§ 12 Gaststättengesetz

 

Auflagen für Feste, Märkte, Messen und ähnliche Veranstaltungen
in der Samtgemeinde Hattorf am Harz


1. Auflagen für die Abgabe von Speisen und Getränken
1.1. Getränke und/oder Speisen dürfen nur zum Verzehr an Ort und Stelle und nur mit Mehrweggeschirr abgegeben werden. Die beigefügten Erläuterungen „Pflicht zur Benutzung von Mehrweggeschirr“ dienen als Hilfestellung

1.2. Die hygienerechtlichen Vorschriften sind einzuhalten, insbesondere die Bestimmungen der Verordnung über die hygienische Behandlung von Lebensmitteln tierischer Herkunft. Zur Reinigung von Gläsern und Geschirr sind die Vorschriften der Getränkeschankanlagen-Verordnung einzuhalten.

2. Auflage zur Getrenntsammlung von Abfällen
Die bei der Veranstaltung anfallenden Abfälle sind nach verwertbaren und nicht verwertbaren Abfällen gemäß den Vorgaben des Landkreises Osterode am Harz getrennt zu sammeln. Der Veranstalter hat dies durch organisatorische Maßnahmen sicherzustellen. Das beigefügte Merkblatt dient als Hilfsmittel (s. Rückseite).

3. Lärmschutz
Die lärmschutzrechtlichen Vorschriften sind einzuhalten. Lautsprecher- und Verstärkeranlagen sind so einzustellen, dass der Schallpegel, gemessen 0,5 m vor den geöffneten Fenstern der umliegenden Wohnungen - ab 22.00 Uhr - 45 dB(A) nicht übersteigt.


Erläuterungen zur Auflage
„Pflicht zur Benutzung von Mehrweggeschirr“


1. Getränke aller Art dürfen nur zum Verzehr an Ort und Stelle und nur in Gläsern, Tassen oder Mehrweg-Glasflaschen abgegeben werden.

Nicht erlaubt sind demnach Einwegbehältnisse aller Art, wie z. B. Trinkgefäße aus Plastik, Pappe oder aus Kombinationen beider Stoffe, Getränkedosen, Einwegflaschen. Auch das Umfüllen von Getränken aus Einwegbehältnissen (Dosen, Einwegflaschen) zur Abgabe in wieder verwendbaren Trinkgefäßen (Gläsern, Tassen) ist nicht gestattet, sofern es sich nicht um Getränke handelt, die ausschließlich in Einwegbehältnissen angeboten werden (Schnaps, Sekt, z. T. Wein). Auch sog. recycelbare Trinkbecher fallen unter das Verbot von Einwegbehältnissen.

2. Speisen dürfen nur zum Verzehr an Ort und Stelle und nur mit Mehrweggeschirr abgegeben werden, wenn diese nicht ohne Geschirr eingenommen werden können. Unter Mehrweggeschirr sind nicht nur Teller und Schalen aus Porzellan und Glas, sondern auch Mehrwegbestecke aus Metall zu verstehen.

Nicht erlaubt zur Abgabe von Speisen ist demnach Einweggeschirr; alle dazu bestimmten geformten Papp-, Kunststoff-, Aluminiumprodukte oder Kombinationen dieser Stoffe. Plastikbestecke sind auch Einweggeschirr. Auch sog. recycelbares Geschirr fällt unter das Verbot von Einweggeschirr.

3. Es wird darauf hingewiesen, dass die Rückgabe des Mehrweggeschirrs durch die Erhebung von Pfand erleichtert wird.

4. Die Verwendung von Gläsern und Mehrweggeschirr setzt Spüleinrichtungen mit fließendem Wasser voraus. Für die hygienische Reinigung von benutztem Mehrweggeschirr, Bestecken, Kaffee- und Kakaotassen u. a. ist außerdem fließend heißes Wasser erforderlich. Das Abwasser darf nur in den gemeindlichen Schmutzwasserkanal eingeleitet werden. Zur Klärung der technischen Einzelheiten und Sicherheitsvorkehrungen ist rechtzeitig Verbindung mit dem jeweilig zuständigen Bauamt aufzunehmen. Eigenmächtiges Abheben von Schachtabdeckungen des Schmutzwasserkanals ist nicht erlaubt.



Erläuterungen zur Auflage
„Pflicht zur getrennten Sammlung von wieder verwertbarem und nicht wieder verwertbaren
Abfällen“


Altpapier und Kartonagen, Altmetall und Altglas sind getrennt vom Restabfall zu sammeln und einer Wiederverwertung zuzuführen. Dabei kann man sich sowohl eines privaten Entsorgungsunternehmens bedienen als auch die Kleinanliefererstation auf der Kreismülldeponie Hattorf am Harz nutzen.
Vor der Anlieferung von Wertstoffen muss diese mit dem vereinfachten Entsorgungsnachweis beim Landkreis Osterode am Harz beantragt werden.

Altpapier und Kartonagen müssen unverschmutzt sein. Nicht zum Altpapier gehören verschmutzte, fett- und wasserdichte Papiere, Verbundstoffe mit Papier, mit Metall oder Kunststoff beschichtetes Papier.

Altmetalle wie Dosenschrott und Aluminiumfolien, müssen völlig entleert sein. Nicht zum Altmetall gehören gefüllte, evtl. verdorbene Konserven.

Altglas wie Flaschen und Konservengläser, müssen völlig entleert sein, die Verschlüsse sollen entfernt sein. Altglas darf nicht absichtlich zerkleinert werden. Nicht zum Altglas gehören Porzellan, Ton, Keramik, Glühlampen, Deckel und Verschlüsse.

Mit Fragen zur Wertstofftrennung kann man sich an die Abfallberatung des Landkreises Osterode am Harz (Tel. 05522 - 960-777) wenden.


Ansprechpartner

Fachbereich II

 

Herr Gattermann
Raum E10
Otto-Escher-Str. 12
3719 Hattorf am Harz
Telefon (05584) 20927


Formulare

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Kontakt

Samtgemeinde Hattorf am Harz
Otto-Escher-Straße 12
37197 Hattorf am Harz

Telefon: 05584-209-0
Fax: 05584-209-30

E-Mail:

Notrufnummer Wasserwerk: 0170-577 56 36

Notrufnummer Klärwerk: 0171-720 60 44

 

Öffnungszeiten
Mo-Fr        08:30 bis 12:30 Uhr
Di              14:00 bis 15:30 Uhr

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