Entwässerungsgenehmigungen
Allgemeine Informationen
Mit dem Bauantrag bzw. einer Bauanzeige ist der Entwässerungsantrag (3-fach)
- zur Einleitung der Abwässer in die Schmutzwasserkanalisation und
- zur Einleitung des anfallenden Regenwassers in die Oberflächenkanalisation bzw.
- zur Gestattung einer Versickerung auf dem Grundstück
bei der Samtgemeinde zur Genehmigung einzureichen.
Der Vorlage eines Entwässerungsantrages bedarf es nicht, wenn z. B. Regenwasserleitungen an die vorhandenen Dachrinnen angeschlossen oder Schmutzwasserleitungen im Mauerwerk erweitert werden. Sobald jedoch Regen- oder Schmutzwasserleitungen im Erdreich verlegt werden, ist ein Entwässerungsantrag zu stellen.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Gegebenenfalls ist aufgrund der kommunalen Satzung ein Anschluss an die kommunale Kanalisation erforderlich. Auch in diesen Fällen sollte die zuständige Stelle kontaktiert werden.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Entwässerungsgenehmigungsgebühren | |
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Gestattung einer Versickerung auf dem Grundstück (Wohnhaus) oder Änderung des RW-Anschlusses (komplette Versickerung) |
100,00 € |
Gestattung einer Versickerung auf dem Grundstück für Nebengebäude (Garagen, Carports, Gerätehäuser) |
50,00 € |
Für Grundstücke im Neubaugebiet mit vorhanden Kanalanschluss |
100,00 € |
Für Grundstücke im Neubaugebiet ohne vorhanden Kanalanschluss oder auf denen zusätzlich ein Anschluss errichtet werden muss |
120,00 € |
Für Baulücken mit vorhandenem Kanalanschluss |
120,00 € |
Für Baulücken ohne vorhandenem Kanalanschluss |
150,00 € |
Für die Änderung/Erweiterung einer vorhandenen Anlage |
60,00 € |
Für die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser außergewöhnlicher Art |
150,00 € |
Für Entnahme und Untersuchungen von Abwasserproben, die durch satzungswidriges Verhalten/Unterlassen des Anschlussnehmers erforderlich waren |
160,00 € |
Diese Pauschbeträge beinhalten somit auch die Verwaltungskosten für die Abnahme der Abwasseranlage. Sie betragen analog der Baugebührenordnung für je angefangene halbe Arbeitsstunde für Beamte des gehobenen Dienstes und vergleichbaren Angestellten derzeit 26,50 €.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Änderungen
- an der Grundstücksentwässerungsanlage,
- an den der Entwässerungsgenehmigung zugrunde liegenden Abwasserverhältnissen oder
- am Anschluss an die Abwasseranlage
bedürfen einer Änderungsgenehmigung. Informationen erteilt die zuständige Stelle.
Die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser direkt in ein oberirdisches Gewässer und die Niederschlagswasserversickerung bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis (Direkteinleitererlaubnis).
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Ansprechpartner
Fachbereich IIHerr Peters
Raum E01
Otto-Escher-Str. 12
37197 Hattorf am Harz
(05584 ) 20926