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Entwässerungsgenehmigungen


Allgemeine Informationen

Mit dem Bauantrag bzw. einer Bauanzeige ist der Entwässerungsantrag (3-fach)
- zur Einleitung der Abwässer in die Schmutzwasserkanalisation und
- zur Einleitung des anfallenden Regenwassers in die Oberflächenkanalisation bzw.
- zur Gestattung einer Versickerung auf dem Grundstück
bei der Samtgemeinde zur Genehmigung einzureichen.

Der Vorlage eines Entwässerungsantrages bedarf es nicht, wenn z. B. Regenwasserleitungen an die vorhandenen Dachrinnen angeschlossen oder Schmutzwasserleitungen im Mauerwerk erweitert werden. Sobald jedoch Regen- oder Schmutzwasserleitungen im Erdreich verlegt werden, ist ein Entwässerungsantrag zu stellen.
 

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Gegebenenfalls ist aufgrund der kommunalen Satzung ein Anschluss an die kommunale Kanalisation erforderlich. Auch in diesen Fällen sollte die zuständige Stelle kontaktiert werden.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


 

 

Welche Gebühren fallen an?
Entwässerungsgenehmigungsgebühren

Gestattung einer Versickerung auf dem Grundstück (Wohnhaus) oder Änderung des RW-Anschlusses (komplette Versickerung)

100,00 €

Gestattung einer Versickerung auf dem Grundstück für Nebengebäude (Garagen, Carports, Gerätehäuser)

50,00 €

Für Grundstücke im Neubaugebiet mit vorhanden Kanalanschluss

100,00 €

Für Grundstücke im Neubaugebiet ohne vorhanden Kanalanschluss oder auf denen zusätzlich ein Anschluss errichtet werden muss

120,00 €

Für Baulücken mit vorhandenem Kanalanschluss

120,00 €

Für Baulücken ohne vorhandenem Kanalanschluss

150,00 €

Für die Änderung/Erweiterung einer vorhandenen Anlage
(Verlegung zusätzlicher Leitungen)

60,00 €

Für die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser außergewöhnlicher Art

150,00 €

Für Entnahme und Untersuchungen von Abwasserproben, die durch satzungswidriges Verhalten/Unterlassen des Anschlussnehmers erforderlich waren

160,00 €

 

 

Diese Pauschbeträge beinhalten somit auch die Verwaltungskosten für die Abnahme der Abwasseranlage. Sie betragen analog der Baugebührenordnung für je angefangene halbe Arbeitsstunde für Beamte des gehobenen Dienstes und vergleichbaren Angestellten derzeit 26,50 €.

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

 

Rechtsgrundlage

 

Was sollte ich noch wissen?

Änderungen
 

  • an der Grundstücksentwässerungsanlage,
  • an den der Entwässerungsgenehmigung zugrunde liegenden Abwasserverhältnissen oder
  • am Anschluss an die Abwasseranlage

bedürfen einer Änderungsgenehmigung. Informationen erteilt die zuständige Stelle.

Die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser direkt in ein oberirdisches Gewässer und die Niederschlagswasserversickerung bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis (Direkteinleitererlaubnis).
 

 

Bemerkungen

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz


Ansprechpartner

Fachbereich II

 

Herr Peters
Raum E01
Otto-Escher-Str. 12
37197 Hattorf am Harz
Telefon (05584 ) 20926


Formulare

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Kontakt

Samtgemeinde Hattorf am Harz
Otto-Escher-Straße 12
37197 Hattorf am Harz

Telefon: 05584-209-0
Fax: 05584-209-30

E-Mail:

Notrufnummer Wasserwerk: 0170-577 56 36

Notrufnummer Klärwerk: 0171-720 60 44

 

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