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Elterngeld Plus


Allgemeine Informationen

Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes in Teilzeit arbeiten, können die Bezugszeit des Elterngeldes verlängern. Diese Regelung gilt für Eltern, deren Kinder ab dem 1. Juli 2015 geboren werden. Das Elterngeld Plus ersetzt das wegfallende Einkommen abhängig vom Voreinkommen zu 65 bis 100 Prozent ? wie das bisherige Elterngeld auch.

Monatlich beträgt das Elterngeld Plus maximal die Hälfte des Elterngeldes, das den Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt zustünde.


Ansprechpartner

Fachbereich II

 

Kontakt

Samtgemeinde Hattorf am Harz
Otto-Escher-Straße 12
37197 Hattorf am Harz

Telefon: 05584-209-0
Fax: 05584-209-30

E-Mail:

Notrufnummer Wasserwerk: 0170-577 56 36

Notrufnummer Klärwerk: 0171-720 60 44

 

Öffnungszeiten
Mo-Fr        08:30 bis 12:30 Uhr
Di              14:00 bis 15:30 Uhr

Do             14:00 bis 17:00 Uhr

 

Sa & So        -

 

Terminabsprachen sind auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich!     

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