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Eingriffsregelung


Allgemeine Informationen

Die Eingriffsregelung (Ausgleich-, Ersatz- und Kompensationsmaßnahmen) ist das Instrument des Naturschutzrechts, Beeinträchtigungen in Natur und Landschaft zu minimieren und nicht vermeidbare, negative Auswirkungen durch bestimmte Maßnahmen des Naturschutzes zu kompensieren.

Im Rahmen der einen „Eingriff“ verursachenden Verfahren (Aufstellung von Bebauungsplänen, Planfeststellungsverfahren, Außenbereichsbebauungen) sind die Eingriffsfolgen zu vermitteln und zu kompensieren.

Dies kann z. B. mittels ökologischen Fachbeitrages als Bestandteil zu Bauleitplanverfahren und durch Festsetzungen im Bebauungsplan erfolgen.

Sind Beeinträchtigungen nicht zu vermeiden und ist ein Ausgleich an Ort und Stelle oder in relativer Nähe nicht möglich, sind Ersatzmaßnahmen auch auf zeitlich, räumlich und funktional entkoppelten Bevorratungsflächen (sog. Flächenpool, Ökokonto) möglich.

Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gern Ihr Ansprechpartner.


Ansprechpartner

Fachbereich II

 

Herr Franziskowski
Raum E12
Otto-Escher-Str. 12
37197 Hattorf am Harz
Telefon (05584) 20925

Kontakt

Samtgemeinde Hattorf am Harz
Otto-Escher-Straße 12
37197 Hattorf am Harz

Telefon: 05584-209-0
Fax: 05584-209-30

E-Mail:

Notrufnummer Wasserwerk: 0170-577 56 36

Notrufnummer Klärwerk: 0171-720 60 44

 

Öffnungszeiten
Mo-Fr        08:30 bis 12:30 Uhr
Di              14:00 bis 15:30 Uhr

Do             14:00 bis 17:00 Uhr

 

Sa & So        -

 

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