Eingriffsregelung
Allgemeine Informationen
Die Eingriffsregelung (Ausgleich-, Ersatz- und Kompensationsmaßnahmen) ist das Instrument des Naturschutzrechts, Beeinträchtigungen in Natur und Landschaft zu minimieren und nicht vermeidbare, negative Auswirkungen durch bestimmte Maßnahmen des Naturschutzes zu kompensieren.
Im Rahmen der einen „Eingriff“ verursachenden Verfahren (Aufstellung von Bebauungsplänen, Planfeststellungsverfahren, Außenbereichsbebauungen) sind die Eingriffsfolgen zu vermitteln und zu kompensieren.
Dies kann z. B. mittels ökologischen Fachbeitrages als Bestandteil zu Bauleitplanverfahren und durch Festsetzungen im Bebauungsplan erfolgen.
Sind Beeinträchtigungen nicht zu vermeiden und ist ein Ausgleich an Ort und Stelle oder in relativer Nähe nicht möglich, sind Ersatzmaßnahmen auch auf zeitlich, räumlich und funktional entkoppelten Bevorratungsflächen (sog. Flächenpool, Ökokonto) möglich.
Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gern Ihr Ansprechpartner.
Ansprechpartner
Fachbereich IIHerr Franziskowski
Raum E12
Otto-Escher-Str. 12
37197 Hattorf am Harz
(05584) 20925