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Eichwesen, Nacheichung


Allgemeine Informationen

Nach dem Eichgesetz sind die eichpflichtigen Messgeräte (Waagen, Gewichte usw.) regelmäßig zu überprüfen. Hierzu bietet das Eichamt Göttingen alle zwei Jahre eine Eichung vor Ort an. Die Eichpflichtigen werden rechtzeitig von diesem Termin unterrichtet.

Darüber hinaus können eichpflichtige Messgeräte auch beim Eichamt Göttingen, Berliner Straße 3, 37073 Göttingen, zur Eichung abgegeben werden. Es empfiehlt sich eine fernmündliche Terminabsprache (Tel. 0551/54773-0).


Ansprechpartner

Fachbereich II

 

Herr Gattermann
Raum E10
Otto-Escher-Str. 12
3719 Hattorf am Harz
Telefon (05584) 20927

Kontakt

Samtgemeinde Hattorf am Harz
Otto-Escher-Straße 12
37197 Hattorf am Harz

Telefon: 05584-209-0
Fax: 05584-209-30

E-Mail:

Notrufnummer Wasserwerk: 0170-577 56 36

Notrufnummer Klärwerk: 0171-720 60 44

 

Öffnungszeiten
Mo-Fr        08:30 bis 12:30 Uhr
Di              14:00 bis 15:30 Uhr

Do             14:00 bis 17:00 Uhr

 

Sa & So        -

 

Terminabsprachen sind auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich!     

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