Ehrung von Alters- und Ehejubilaren
Allgemeine Informationen
In den Gemeinden der Samtgemeinde Hattorf am Harz werden für die Bürgerinnen und Bürger folgende Ehrungen durchgeführt:
Altersjubilare
Hattorf am Harz, Hörden am Harz und Wulften am Harz:
Zum 80., 90. und 95. Lebensjahr erfolgt eine Ehrung durch den Bürgermeister.
Elbingerode:
Zum 75., 80., 85., 90., und jeden weiteren Lebensjahres erfolgt eine Ehrung durch die
Bürgermeisterin bzw. den Bürgermeister.
Der Bundespräsident gratuliert Bürgern zur Vollendung des 100. Lebensjahres, des
105. Lebensjahres und zu jedem folgenden Geburtstag mit einem Glückwunschschreiben.
Ehejubilare
Alle Gemeinden:
Anlässlich 50-, 60-, 65- und 70-jähriger Ehejubiläen werden Eheleute durch Überreichung einer Glückwunschurkunde und einer Ehrengabe durch das Land Niedersachsen, den Landkreis Osterode am Harz und die Gemeinde besonders geehrt, wobei von der Gemeinde zusätzlich ein Präsent überreicht wird.
Leider verfügt die Verwaltung nicht über alle in Frage kommenden Eheschließungsdaten. Aus diesem Grunde werden die Eheleute, die ein solches Jubiläum begehen, gebeten, sich zu melden. Auch Hinweise aus dem Verwandten- und Bekanntenkreis werden gern entgegengenommen.
Die Vorlage einer Heiratsurkunde ist nur erforderlich, wenn die Eheschließung nicht im Bereich der Samtgemeinde Hattorf am Harz (Elbingerode, Hattorf am Harz, Wulften am Harz und Hörden am Harz) vollzogen wurde.
Ansprechpartner
Fachbereich IFrau Bierwirth
Raum 100, 1. Etage
Otto-Escher-Str. 12
37197 Hattorf am Harz
(05584 ) 20937