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Brandsicherheitswachen


Allgemeine Informationen

Für größere Veranstaltungen (ab 200 Personen), die im Dorfgemeinschaftshaus Hattorf am Harz, im Schützenhaus Wulften am Harz, in der Festhalle Hörden am Harz, in der Sporthalle Elbingerode, in Zeltbetrieben, in Scheunen oder ähnlichen Räumen stattfinden, ist in der Regel zum Schutz der Besucher eine Brandsicherheitswache erforderlich. Soweit die Veranstaltung nicht in einem der öffentlichen Gebäude stattfindet, sollten Sie sich wegen der etwaigen Erforderlichkeit der Brandsicherheitswache mit dem Ordnungsamt in Verbindung setzen.

Bei der Durchführung von Osterfeuern ist grundsätzlich eine Brandsicherheitswache erforderlich

Die Brandsicherheitswache ist von der örtlich zuständigen Feuerwehr zu stellen. Die Brandsicherheitswache ist beim jeweiligen Ortsbrandmeister rechtzeitig anzufordern.

Bei der Gestellung der Brandsicherheitswache handelt es sich um eine Hilfeleistung außerhalb der Pflichtaufgaben der Feuerwehr. Für diese Hilfeleistung werden Ihnen von der Samtgemeindeverwaltung die Kosten für den Personal- und Sachaufwand in Rechnung gestellt.


Ansprechpartner

Fachbereich II

 

Herr Gattermann
Raum E10
Otto-Escher-Str. 12
3719 Hattorf am Harz
Telefon (05584) 20927

Kontakt

Samtgemeinde Hattorf am Harz
Otto-Escher-Straße 12
37197 Hattorf am Harz

Telefon: 05584-209-0
Fax: 05584-209-30

E-Mail:

Notrufnummer Wasserwerk: 0170-577 56 36

Notrufnummer Klärwerk: 0171-720 60 44

 

Öffnungszeiten
Mo-Fr        08:30 bis 12:30 Uhr
Di              14:00 bis 15:30 Uhr

Do             14:00 bis 17:00 Uhr

 

Sa & So        -

 

Terminabsprachen sind auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich!     

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