Brandsicherheitswachen
Allgemeine Informationen
Für größere Veranstaltungen (ab 200 Personen), die im Dorfgemeinschaftshaus Hattorf am Harz, im Schützenhaus Wulften am Harz, in der Festhalle Hörden am Harz, in der Sporthalle Elbingerode, in Zeltbetrieben, in Scheunen oder ähnlichen Räumen stattfinden, ist in der Regel zum Schutz der Besucher eine Brandsicherheitswache erforderlich. Soweit die Veranstaltung nicht in einem der öffentlichen Gebäude stattfindet, sollten Sie sich wegen der etwaigen Erforderlichkeit der Brandsicherheitswache mit dem Ordnungsamt in Verbindung setzen.
Bei der Durchführung von Osterfeuern ist grundsätzlich eine Brandsicherheitswache erforderlich
Die Brandsicherheitswache ist von der örtlich zuständigen Feuerwehr zu stellen. Die Brandsicherheitswache ist beim jeweiligen Ortsbrandmeister rechtzeitig anzufordern.
Bei der Gestellung der Brandsicherheitswache handelt es sich um eine Hilfeleistung außerhalb der Pflichtaufgaben der Feuerwehr. Für diese Hilfeleistung werden Ihnen von der Samtgemeindeverwaltung die Kosten für den Personal- und Sachaufwand in Rechnung gestellt.
Ansprechpartner
Fachbereich IIHerr Gattermann
Raum E10
Otto-Escher-Str. 12
3719 Hattorf am Harz
(05584) 20927