Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang- Wasserversorgung
Allgemeine Informationen
Von der Verpflichtung zum Anschluss wird der Grundstückseigentümer auf Antrag befreit, wenn ihm der Anschluss aus besonderen Gründen auch unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Gemeinwohls nicht zugemutet werden kann.
Der Grundstückseigentümer hat der Samtgemeinde Hattorf am Harz vor Errichtung und Inbetriebnahme einer Eigengewinnungsanlage für Wasser Mitteilung zu machen. Er hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass von seiner Eigenanlage keine Rückwirkungen in das öffentliche Wasserversorgungsnetz möglich sind.
Insbesondere ist zu gewährleisten, dass die Leitungsanlage der Eigengewinnungsanlage und der öffentlichen Wasserversorgungsanlage keine Verbindung miteinander haben.
Ohne Genehmigung darf mit den Arbeiten nicht begonnen werden.
Ausführliche Informationen können dem Merkblatt zum Bau- und Betrieb von Brauchwasseranlagen entnommen werden.
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
Fachbereich IHerr Barke
Raum 201, 2. Etage
Otto-Escher-Str. 12
37197 Hattorf am Harz
(05584 ) 20921
Frau Jäckle
Raum 104, 1. Etage
Otto-Escher-Str. 12
37197 Hattorf am Harz
(05584 ) 20922