Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang- Niederschlagswasser
Allgemeine Informationen
Auf Antrag des Grundstückseigentümers wird für angeschlossene oder anzuschließende Grundstücke an die öffentliche zentrale Niederschlagswasserbeseitigungsanlage ganz oder teilweise die Befreiung vom Anschluss- und/oder Benutzungszwang erteilt, wenn in dem Antrag nachgewiesen wird, dass ein gesammeltes Fortleiten des Niederschlagswassers von dem Grundstück nicht erforderlich ist und auf andere Weise schadlos und ohne Beeinträchtigung von Rechten Dritter möglich ist.
Der Grundstückseigentümer wird an der Stelle der Samtgemeinde zur Beseitigung des Niederschlagswassers verpflichtet. Die Kosten für die Beseitigung des Grundstückshausansschlusses sind der Samtgemeinde in der tatsächlich entstandenen Höhe zu erstatten.
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
Fachbereich IIHerr Peters
Raum E01
Otto-Escher-Str. 12
37197 Hattorf am Harz
(05584 ) 20926