Ankauf von Grundstücken
Allgemeine Informationen
Grundstücksankäufe werden zurzeit von den Gemeinden nur zur Erschließung von Baugebieten (Bildung Baugrundstücke, Straßen, Regenrückhaltung, Ausgleichsmaßnahmen) durchgeführt.
Eigentümer, die ihre unbebauten Grundstücke veräußern möchten, sollten schriftlich der Samtgemeinde bzw. Gemeinde diese zum Kauf anbieten. Die jeweiligen Ratsgremien der Gemeinden entscheiden letztendlich über den Ankauf.
Ansprechpartner
Fachbereich IIHerr Peters
Raum E01
Otto-Escher-Str. 12
37197 Hattorf am Harz
(05584 ) 20926