Die Samtgemeinde erhebt, soweit der Aufwand nicht auf andere Weise gedeckt wird, für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung der zentralen öffentlichen Schmutzwasseranlage Abwasserbeiträge zur Abgeltung der durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme gebotenen besonderen wirtschaftlichen Vorteile.
D. h., dass ein Grundstück, das erstmalig an die öffentliche Schmutzwasseranlage angeschlossen wird, zum Abwasserbeitrag heranzuziehen ist. Gleiches gilt für ein Grundstück, dass zwar nicht angeschlossen, aber der Abwasserkanal erstmalig in der Straße erstellt wird.
Der Beitragssatz für den Abwasserbeitrag beträgt zur Zeit 4,34 €/m².
Beitragsmaßstab | ||
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Der Beitragsmaßstab beträgt: |
für das erste Vollgeschoss |
100 % |
für jedes weiter Vollgeschoss |
60 % |
Berechnungsbeispiele:
Grundstücksgröße 800 m², eingeschossige Bebauung möglich.
800 m² x 100% Beitragsmaßstab = 800 m² Beitragsfläche x 4,34 € = 3.472,00 € Abwasserbeitrag
Grundstücksgröße 800 m², zweigeschossige Bebauung möglich.
800 m² x 160% Beitragsmaßstab = 1.280 m² Beitragsfläche x 4,34 € = 5.555,20 € Abwasserbeitrag