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Ablösungsbeiträge


Allgemeine Informationen

Der Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung einer Straße kann vor der Fertigstellung der Straße durch die Zahlung eines Ablösebeitrages abgelöst werden. Dadurch entfällt die spätere Veranlagung auf Grundlage der tatsächlichen Kosten.

Die Veranlagung zum Erschließungsbeitrag erfolgt in den Gemeinden grundsätzlich durch Beitragsbescheid nach den tatsächlichen umlagefähigen Kosten. Ablösebeiträge werden nur im Sonderfall erhoben.

 

Rechtsgrundlage

§ 133 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
§ 17 der Erschließungsbeitragssatzungen der Gemeinden Elbingerode, Hattorf am Harz, Hörden am Harz und Wulften am Harz


Ansprechpartner

Fachbereich II

 

Herr Peters
Raum E01
Otto-Escher-Str. 12
37197 Hattorf am Harz
Telefon (05584 ) 20926

Kontakt

Samtgemeinde Hattorf am Harz
Otto-Escher-Straße 12
37197 Hattorf am Harz

Telefon: 05584-209-0
Fax: 05584-209-30

E-Mail:

Notrufnummer Wasserwerk: 0170-577 56 36

Notrufnummer Klärwerk: 0171-720 60 44

 

Öffnungszeiten
Mo-Fr        08:30 bis 12:30 Uhr
Di              14:00 bis 15:30 Uhr

Do             14:00 bis 17:00 Uhr

 

Sa & So        -

 

Terminabsprachen sind auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich!     

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